Suchfunktion

Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Die Führung des Handelsregisters und des Vereinsregisters ist allerdings für den gesamten südbadischen Raum beim  Amtsgericht Freiburg konzentriert.

Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Das sind nur einige der wichtigsten Aufgaben des Amtsgerichts. Weitere Informationen zu diesen und anderen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

Fußleiste