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Dienstzeiten

Die Mitarbeiter des Amtsgerichts Bad Säckingen haben gleitende Arbeitszeit.

Sie erreichen uns daher am besten telefonisch während der Kontaktzeiten Montag bis Donnerstag 9.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, am Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr.

Termine am Nachmittag vereinbaren Sie bitte telefonisch.

Der Bereitschaftsdienst für Notfälle außerhalb der Dienstzeiten ist für den gesamten Landgerichtsbezirk beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen konzentriert.

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